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PHOTOVOLTAIKANLAGEN BIS 100 KWP
WIFO-Spezial-Konzept Photovoltaik
Versicherbar sind Anlagen in Deutschland und Österreich. Bis 30 kWp verzichtet der Versicherer auf Angaben bezüglich einer gewerblichen Nutzung. Ab 30 kWp sind auch feuergefährliche Betriebsarten gegen Zuschlag versicherbar.
Entschädigung im Schadenfall
Der Versicherer erstattet im Schadenfall nicht nur die kompletten Wiederherstellungskosten der Anlage oder der beschädigten Komponenten zum Neuwert, sondern deckt auch die gesamte entgangene Einspeisevergütung während der vereinbarten Haftzeit von 12 Monaten ab!
Einige Highlights im Überblick
- Minderertragsversicherung mitversicherbar
- Ertragsausfall grundsätzlich bis 12 Monate ohne Selbstbehalt
- Entschädigungsleistung bis zu 2 € pro kWp und Ausfalltag unter Nachweis des tatsächlichen Ausfallschaden
- Innere Betriebsschäden von elektrischen Bauteilen bis 1.000 € auf 1. Risiko
- Nachmeldemöglichkeit von Anlagen bis zu einem Alter von 5 Jahren
Schadenbeispiele aus der Praxis
Kinder werfen Steine auf das Dach und beschädigen die Photovoltaikanlage. | Entstandener Sachschaden: 5.600,00 EUR / Entstandener Nutzungsausfall: 675,00 EUR |
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Kabelverbindungen zum Wechselrichter werden von Nagetieren beschädigt. Durch Feuchtigkeit an der blanken Kabelleitung entsteht ein Kurzschluss in der Anlage. | Entstandener Sachschaden: 1.650,00 EUR / Entstandener Nutzungsausfall: 520,00 EUR |
Die Photovoltaikanlage auf einer Sporthalle wird gestohlen. | Entstandener Sachschaden: 60.000,00 EUR / Entstandener Nutzungsausfall: 12.862,00 EUR |
Durch eine Windböe wird ein Wellblech auf das Flachdach einer Produktionshalle geweht und beschädigt die dort installierte Photovoltaikanlage. | Entstandener Sachschaden: 6.250,00 EUR / Entstandener Nutzungsausfall: 4.908,00 EUR |
Durch einen Gebäudebrand wird die Dachanlage einer Gärtnerei komplett zerstört. | Entstandener Sachschaden: 600.000,00 EUR / Entstandener Nutzungsausfall : 63.000,00 EUR |