Rhion: Information zur gesetzlichen Vorschrift der Revision der elektrischen Licht- & Kraftanlagen
Rhion informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie, dass wir im April 2018 ein Schreiben zum Thema „Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlage“ an unsere gemeinsamen Gewerbekunden versenden werden.
Mit der Regelung „DGUV V3“ schreibt die Berufsgenossenschaft seit 1979 allen Arbeitgebern eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen vor. Dies geschieht mit Blick auf den notwendigen Personenschutz.
Unsere tägliche Arbeit zeigt, dass vielen Gewerbetreibenden die Vorschrift der DGUV nicht bekannt ist. Die Verletzung der behördlichen Vorschrift kann sowohl strafrechtliche als auch vertragliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Als Versicherer liegt uns zusätzlich der Sachwertschutz sehr am Herzen,
denn: über 30 % aller Brände entstehen durch technische Defekte. Häufig sind diese Defekte auf mangelnde Wartung oder unerkannte Fehler der elektrischen Anlagen oder Geräte zurückzuführen.
Als Service-Versicherer machen wir mit unserem Schreiben auf die bestehende Vorschrift aufmerksam.
Ziel ist es, unsere Kunden für dieses Thema zu sensibilisieren.
Bei der Information berücksichtigt werden alle Verträge ab einer Inhaltsversicherungssumme von 500.000 Euro.
In regelmäßigen Abständen von 2 Jahren werden wir die Information erneut versenden.
Eine Kopie des Schreibens an die Versicherungsnehmer fügen wir der Downloads bei.