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RAHMENVERTRAG MIT VIELEN BEITRAGSFREIEN DECKUNGSHIGHLIGHTS
Betriebshaftpflicht Baunebengewerbe
Der überspringende Funke bei Schweißarbeiten, der in die Badewanne des Kunden gefallene Hammer, der umgekippte Ölkanister auf der Baustelle - jederzeit kann ein Schadenfall beim Kunden, dem Vertragspartner oder beim Zulieferer eintreten. Für die meisten betrieblichen Belange kann Ihr Kunde haftbar gemacht werden.
Die WIFO Betriebshaftpflicht für das Baunebengewerbe schützt Ihre selbständigen Kunden, Betriebsinhaber und deren Mitarbeiter vor existenzbedrohenden Folgen unvermeindbarer Haftpflichtrisiken.
Mit diesem Rahmenvertrag haben Sie nicht nur ein besonders attraktives und extrem bestandssicheres Exklusiv-Konzept für Ihre Gewerbekunden, es bietet zudem ein Höchstmaß an Haftungssicherheit.
Schadenbeispiele
Produktvermögens- schäden |
Ein Unternehmen hat den Auftrag, in einem Wohn- und Geschäftshaus Parkett zu verlegen. Es kauft das Parkett bei einem Baumarkthandel. Nach einiger Zeit trennen sich aufgrund eines Materialfehlers die verschiedenen Schichten des Parketts voneinander. Der Betrieb wird neben der Neulieferung einwandfreien Parketts auch auf die Kosten für den Aus- und Einbau in Anspruch genommen. | 21.000 € Schadenhöhe |
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Schäden an Arbeitsmaschinen von am Bau Beteiligten | Bei der Anlieferung von Baumaterialien nutzt ein Handwerker einen auf der Baustelle vorhandenen Radlader. Durch unsachgemäße Sicherung stürzt der Radlader in die Baugrube. | 35.000 € Schadenhöhe |
Nachbesserungsbegleitschäden im Bauhandwerk | Nach der Verlegung von Bodenfliesen in einer Großküche lösen sich Fliesen. Die Küchenausstattung muss zur Nachbesserung der Fliesen ausgebaut und wieder installiert werden. | 12.000 € Schadenhöhe |
Einige Highlights im Überblick
- Bearbeitungsschäden – auch auf eigenem Grundstück bis zur Höhe der Vertragsdeckungssumme
- Bearbeitungsschäden an Fremdmaterial (Montageklausel)
- Weitgehende Mietsachschadendeckung:
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden/Grundstücksbestandsteilen auch bei kapital-/personalmäßiger Verflechtung zwischen Eigentümer und Versicherungsnehmer
- Mietsachschäden an nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen, sonstigen Gerätschaften oder Einrichtungen Dritter
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen - Nachbesserungsbegleitschäden inklusive Folgekosten sowie Kosten am Gewerk des VN zum Zwecke der Nachbesserung
- Erweiterte Produkthaftpflicht (4.2. – 4.6) ohne Begrenzung des Versicherungsschutzes auf die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG (EuGH-Urteil)
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten/Transpondern bis zur Höhe der Vertragsdeckungssumme inklusive Folgekosten bis 25.000 €
- Asbestschäden
- Patronatserklärung (Besitzstandswahrung bei Vorverträgen – Dauer maximal 3 Jahre)
- Weitgehende pauschalisierte Umweltdeckung
- Privathaftpflichtversicherung – Familiendeckung (Deckungssumme 10.000.000 € pauschal für P/S/V)
- Günstige Prämie bei einfacher Prämienfindung - mit 2 Klicks zur Prämie
- Flexible Vertragsgestaltung in Hinblick auf Selbstbehalt und Deckungssumme
- Bestandsschutz durch Exklusivitätsklausel
- Zusatzbaustein CYBER als Deckungsoption
- u.v.m.