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Die WIFO GmbH zählt zu den zehn größten Maklerpools in Deutschland. Die WIFO wurde 1987 von Karl Burkart in Rheinstetten gegründet. Seit 2018 führt sein Sohn Sven Burkart das Unternehmen. Die WIFO hat 60 Mitarbeiter und über 3.000 Verbundpartner.

Die Vermittler erhalten von der WIFO umfassende Leistungen mit Beratung und Services, wie z.B. individuelle Angebote von Versicherungsunternehmen im Bereich Leben, Kranken, Sach.

Exklusivseminar „News zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)“

EXKLUSIVSEMINAR

News zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Header Exklusivseminar bAV

Ab 01.01.2019 ist die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtend. (Quelle: Betriebsrentenstärkungsgesetz § 1 Absatz 2 Nummer 2)

Zum 01.01.2018 ist das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Steuerliche Förderungen und ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss beinhalten die Neuerungen.

Am 26.06.2018 fand in Rheinstetten ein Exklusivseminar zum Thema "News zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)" und vertriebliche Ansätze mit der LV 1871 a.G. statt. Die WIFO lud zielgruppenaffine Verbundpartner kostenlos zu dieser Schulung ein.

Herr Domenico Sutera, Spezialist für betriebliche Altersversorgung (DVA), Abteilung Vertriebsservice bAV von der LV 1871 war der Referent der Veranstaltung. Im ersten Abschnitt seines Vortrages stellte er die Neuerungen zum BRSG vor. Hier die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die zu beachten sind.

Übersicht der Änderungen im BRSG

  1. Ab 01.01.2018 höhere staatliche Förderung steuerfrei möglich nach § 3 Nr. 63 EStG nun 8 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) (Getrennt in 4% steuer- und sozialabgabenfrei und 4% (nur) steuerfrei)
  2. Stärkere Unterstützung für Geringverdiener
  3. Modifizierte „Riester-Förderung“
  4. Erhöhung der Grundzulage für alle Riester-Verträge. In der betrieblichen Altersversorgung entfällt zukünftig die Doppelverbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung
  5. Vorteile bei der Grundsicherung
  6. Einführung eines „neuen Durchführungsweges“ - die reine Beitragszusage (Sozialpartnermodell) für Tarifvertragsparteien.

Förderungsmöglichkeiten innerhalb der bAV

Nach einer Pause ging es auch schon mit dem nächsten Abschnitt seines Vortrages weiter. Herr Sutera erklärte Förderungsmöglichkeiten und Vertragsvorteile der LV 1871 a.G..

Storno- und LVRG II (Lebensversicherungsreformgesetz) unabhängiges bAV-Geschäft – Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG

Wie funktioniert eine Auslagerung auf einen Pensionsfonds?

  1. Die Übertragung Past Service erfolgt per Einmalbeitrag an den Pensionsfonds
  2. Der Einmalbeitrag ist nach § 3 Nr. 66 EStG beim Versorgungsberechtigten steuerfrei, sofern ein Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG gestellt wird
  3. Der Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG hat zur Folge, dass der Einmalbeitrag nur in Höhe des Teilwerts, der auf den Past Service entfällt, sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kann
  4. Der darüberhinausgehende Teil wird auf die folgenden zehn Jahre gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe angesetzt
  5. Bei Übertragung einer Direktzusage: vorhandene Pensionsrückstellung (Teilwert) wird um den auf die bereits verdienten Versorgungsansprüche entfallenden Teil reduziert
  6. Flexibles Produkt: die LV 1871 Pensionsfonds AG

Die "Vorteile bzw. USPs" der 1871 Pensionsfonds AG, Liechtenstein

  1. Keinen Zwang bei einer evtl. Unterdeckung auf „versicherungsförmig“ umzustellen (wie in Deutschland)
  2. Bessere Transparenz der Kalkulierbarkeit durch Einbindung einer sog. „Altersreserve“ zur Stabilisierung einer Nachschussverpflichtung
  3. Konzept zur „Finanzierung (Darlehen)“ einer Auslagerung
  4. Einbindung von Rückdeckungsversicherung (klassisch)

MSK (Mittelstandskonzept) für KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen) im Bereich der SBU (selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung) mit neuem Tarif „SBUg“

Im dritten und letzten Abschnitt seines Vortrages stellte Herr Sutera das Mittelstandskonzept der LV 1871 a.G. vor.

Wichtiges:

  1. Alle nach dem 01.01.1961 Geborenen sind im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht mehr über eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung versichert.
  2. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgeschafft – Konsequenz? Nur noch EWR (Erwerbsminderungsrente) möglich --> daher große Lücken bei der Absicherung der Arbeitskraft!

Ansatz:
Über die Einrichtung eines Kollektivvertrages gemeinsam mit dem Arbeitgeber, kann über diesen Weg, mit jeweils 1 Frage (arbeitgeberfinanziert), bzw. mit 4 Fragen (arbeitnehmerfinanziert) mit "vereinfachten Gesundheitsfragen" SBU-Schutz erworben werden. Dies gilt sowohl für die Umsetzung als bAV (betriebliche Altersversorgung), als auch als gänzlicher "Privatvertrag".

Vorteile der LV 1871 a.G. im Überblick:

  • Einfache und kurze Risikoprüfung (Fragen)
  • Vereinfachtes „Kollektivaufnahmeverfahren“
  • Bessere Konditionen
  • Erfahrener Produktpartner
  • Administration liegt beim Arbeitnehmer (Abwicklung des monatlichen Beitrages usw.)
  • Arbeitgeber bietet lediglich die „Plattform“
  • Arbeitnehmer sind alle erreichbar im Betrieb (Präsentationen und Einzelberatungen möglich)

Rechtssichere bAV in den KMU durch Versorgungsordnungen

  1. Informationen im Zuge der Neuregelung durch die Mobilitätsrichtlinie, und dem BRSG -> Neue Unverfallbarkeitsfristen in der bAV
  2. Wichtigkeit für die Arbeitgeber im Zuge der Umstellung durch das BRSG, die rechtlichen Komponenten der zukünftigen Zuschüsse für Entgeltumwandlungen u.A.  (1.1.2019 und 1.1.2022) über eine Versorgungsordnung darzustellen und abzusichern.
  3. Vorteile der unabhängigen Beratungsgesellschaft MAGNUS GmbH vorgestellt.

Weitere Informationen zum Thema bav der LV 1871 finden Sie unter folgenden Links:

Alle Teilnehmer waren vom Vortrag sehr begeistert.

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