LVKV
Sonderkonditionen für SBU und BUZ
Meldung vom: 03.04.2008Sehr geehrte Verbundpartnerin, Sehr geehrter Verbundpartner,
wir bedanken uns für die überwältigende Resonanz auf die zum 31. März 2008 ausgelaufene Zurich SBU-Offensive und freuen uns, Ihnen ein weiteres Highlight präsentieren zu können:
Sichern Sie insbesondere risikorelevanten Kunden (BG 3) hervorragende Bedingungen und den Verzicht auf die abstrakte Verweisung!
Sie können ausgewählten Berufsbildern (siehe SBU M&M Gesamtvergleich) ab dem 1. April 2008 nicht nur ein unschlagbares Angebot zur SBU unterbreiten, sondern auch den hervorragenden BU-Schutz z.B. steuerwirksam mit den Zurich BasisRenten Tarifen kombinieren oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung anbieten.
Die Rahmenbedingungen im Überblick:
- Einheitliche Berufsgruppe "BG2/55%" (statt bisher 2/25%) für alle Berufe der BG 3 und damit Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- Für BG 4 ist unverändert nur EU-Absicherung möglich
- Keine Summenbegrenzung (statt bisher maximal EUR 1.000,- Monatsrente)
- Die Regelungen zur finanziellen Risikoprüfung und sonstige in der TAS hinterlegte individuelle Summenbegrenzungen bleiben gültig
- Keine generelle Endalterbegrenzung (statt bisher maximal 62), es gilt das maximale Endalter des jeweiligen Berufsbildes
- Volle Flexibilität in der Produktausgestaltung, wie z. B. Dynamik bzw. Leistungsdynamik und abgekürzte Beitragszahlungsdauer
- Angebot gilt sowohl für SBU als auch BUZ
- Gültigkeit für alle Schichten
5 Sterne Bedingungsqualität ununterbrochen seit 1996 laut Morgen & Morgen
Als einer von nur 4 Versicherern hat Zurich damit seit 1996 ununterbrochen die Höchstnote "5 Sterne" im Morgen & Morgen BU-Rating.
Kompetenz ist die beste Referenz
Als einer von nur sehr wenigen Versicherern verfügt Zurich nicht nur über eigene Außenregulierer, sondern hat auch ein hervorragendes BU-Unternehmensrating "FF+" von Franke & Bornberg.
Ihr
WIFO-Team

