LVKV
bAV für medizinisches Fachpersonal und zahnärztliches Praxispersonal
Meldung vom: 26.03.2008Sehr geehrte Verbundpartnerin, Sehr geehrter Verbundpartner,
für den Bereich medizinisches Fachpersonal und zahnärztliches Praxispersonal ergeben sich durch tarifvertragliche Vereinbarungen sehr gute Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
Die jeweiligen Verbände haben hier eine tarifvertragliche Zuzahlung (siehe Anlage) des Arbeitgebers zur bAV ausgehandelt.
Für das medizinische Fachpersonal in Arztpraxen gibt es eine bundesweite Regelung und für das zahnärztliche Praxispersonal eine auf die Länder Berlin, Hamburg, Hessen, Landesteil Westfalen-Lippe begrenzte Regelung.
Die Verbände empfehlen hier zwar eine vertragliche Regelung über die Pensionskasse Pro BAV der Deutsche Ärzte Versicherung, dies ist allerdings nur eine Empfehlung. Lösungen mit anderen Versicherern sind ebenfalls möglich.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg!
Ihr
WIFO-Team

