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Alte Leipziger: Aktuelles zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Meldung vom: 19.03.2008

Sehr geehrte Verbundpartnerin, Sehr geehrter Verbundpartner,

der Berufsunfähigkeitsschutz der Alte Leipziger wurde zum 12. Mal von Morgen & Morgen mit der Bestnote von 5 Sternen bewertet. Auch die Teilratingergebnisse für die BU-Bedingungen, die BU-Kompetenz und die Antragsfragen wurden mit der Bestnote ausgezeichnet.

Zudem hat auch Franke & Bornberg die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger erneut mit FFF (hervorragend) geratet.

Um den Berufsunfähigkeitsschutz der Alte Leipziger für Sie und Ihre Kunden noch attraktiver zu gestalten, haben wir einige Modifikationen vorgenommen. Neben den bereits bekannten Highlights finden Sie in unseren aktuellen Bedingungen zahlreiche Neuerungen. Diese haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zwischen Antragsstellung bzw. Anforderung eines Angebotes (Invitatio) und Versicherungsbeginn besteht keine Anzeigepflicht.
  • Vorläufiger Versicherungsschutz: Beginnt bei Eingang des Antrages bzw. bei Eingang der Anforderung eines Angebotes bei der Alte Leipziger.
  • Stundung/Teilstundung von bis zu 24 Monaten: Zinslos bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit mit kundenfreundlichen Rückzahlungsmöglichkeiten.
  • Wiederherstellung des Versicherungsschutzes: Innerhalb von 6 Monaten nach Beitragsfreistellung der Hauptversicherung ohne erneute Risikoprüfung – dies gilt auch dann, wenn durch ein negatives Preview bei ALfonds der Berufsunfähigkeitsschutz herabgesetzt wird oder ganz wegfällt.
  • Abstrakte Verweisung: Verzicht bei kurzfristigem und auch bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Beruf – geprüft wird immer der zuletzt ausgeübte Beruf.
  • Kräfteverfall: Leistung auch bei altersbedingtem Kräfteverfall.
  • Verkehrsdelikte: Kein Leistungsausschluss bei Verkehrsdelikten.
  • Ausschluss §19 VVG: Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Kündigungs- und Vertragsanpassungsmöglichkeit bei zu vertretender Anzeigepflichtverletzung.
  • Ausschluss §163 VVG (§172 altes VVG): Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Beitragserhöhungsmöglichkeit.
  • Wegfall der Künstlerklausel für künstlerische Berufe, wie zum Beispiel für Designer.

Damit Sie fundiert die Produktvorteile unserer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SecurAL) auf Grundlage der aktuellen Bedingungen herausstellen können, senden wir Ihnen das überarbeitete BU-Vergleichstool der Alte Leipziger (siehe Anlage). Sie können in dem Tool individuell bis zu 7 von 15 Gesellschaften bestimmen, die Sie mit SecurAL vergleichen möchten.

Das aktualisierte Druckstück „BU-Sahnehäubchen“ erhalten Sie ebenfall als Anlage.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg!



Ihr

WIFO-Team