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Recht

Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Meldung vom: 02.01.2008

Sehr geehrte Verbundpartnerin, Sehr geehrter Verbundpartner,

aufgrund der Regelungen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), welches am 01.01.2008 in Kraft treten wird, wurde die Antragsabwicklung über das Backoffice sowie über die Onlinerechner um folgende Aspekte erweitert:

  • Die Onlinerechner wurden vom Policen- auf das Antragsmodell umgestellt. (Ausnahme: ARAG Rechtsschutz, da dieses Konzept im ersten Quartal 2008 auf ASKUMA bereitgestellt wird) Durch diese Änderung wird sichergestellt, dass die Bedingungen, so wie es durch die Gesetzgebung verlangt wird, bereits vor dem Antragsversand dem Kunden übermittelt werden.
  • Im Bereich der gewerblichen Sach-Versicherungen werden den Angeboten des WIFO-Backoffice ab sofort die Bedingungswerke beigefügt. Hierbei werden alle Bedingungswerke berücksichtigt, die bereits aktualisiert vorliegen. Sofern im Angebot seitens des Maklers bestätigt wird, dass ein Maklervertrag besteht, kann der Antrag wie bisher eingereicht werden, da der Makler als Sachwalter für den Kunde fungiert und dies gemäß dem sogenannten „Vertretermodell“ zulässig ist.
  • Im Bereich LV/KV werden alle relevanten Bedingungen, die bereits von den Gesellschaften zur Verfügung gestellt wurden, den Angeboten beigefügt.



Ihr

WIFO-Team