Recht
BAV: Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts
Meldung vom: 11.07.2007Sehr geehrte Verbundpartnerin, Sehr geehrter Verbundpartner,
gegen das Urteil des LAG München ist inzwischen fristgerecht Revision vor dem Bundesarbeitsgericht eingelegt worden. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. In dem Revisionsverfahren wird der beklagte Arbeitgeber durch eine Anwaltskanzlei mit ausgewiesener Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung vertreten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das beigefügte Schreiben des GDV.
Ihr
WIFO-Team

