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Recht

EU-Vermittlerrichtlinie: Beratungsprotokoll / Beratungsgrundlagen

Meldung vom: 05.07.2007

Sehr geehrte Verbundpartnerin, Sehr geehrter Verbundpartner,

hier erhalten Sie einen Überblick über wichtige Aspekte der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie und die Lösungen von WIFO.

Beratungsprotokoll

Um Ihnen als WIFO-Verbundpartner die Umsetzung der im Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts beschriebenen Beratungs- und Dokumentationspflichten so zeitsparend und komfortabel wie möglich zu gestalten, haben wir uns nach sorgfältiger Prüfung der Angebote am Markt entschieden, die hervorragende EDV-Lösung der Firma RTV Maklerregister GmbH (Geschäftsführer Helmut Strixner) in unser Konzept zu integrieren.

Die Software EU-Protokoll verfügt, wie alle Plattformen des WIFO-Konzepts, über eine intelligente Schnittstelle zum Abgleich von Kunden- und Protokolldaten ohne manuellen Arbeitsaufwand.

Auf Basis der Kundendaten aus Moneycheck24 wird im Programm EU-Protokoll ein Erstberatungsprotokoll erstellt. Darin ist eine Verknüpfung zu der Vergleichssoftware Kaimaan enthalten, welches automatisch neben der Produktanalyse ein produktbezogenes Beratungsprotokoll erstellt. Das Vergleichsprogramm kann ab sofort über ASKUMA im internen Bereich gebucht werden.

Falls bei der Vergleichsberechnung ein ASKUMA-Produkt favorisiert wird, kann dies direkt per Schnittstelle über ASKUMA abgeschlossen werden.

Kunden- und Policendaten werden in diesem Fall, ebenso wie die Beratungsprotokolle, ins Online-Verwaltungsprogramm Moneycheck24 importiert.

Optional können die Protokolle per digitaler Unterschrift unterzeichnet werden.


Beratungsgrundlage: Angebotserstellung durch das WIFO-Backoffice

Im Backoffice LV/KV werden Ihnen, als Grundlage für Ihre objektive Entscheidung, zu jeder Anfrage 3 Angebote erstellt. Selbstverständlich können in unserer Ausarbeitung auch spezielle Vorschläge (Gesellschaften) Ihrerseits berücksichtigt werden.

Das Backoffice SHUK wird Ihre zuvor schriftlich eingereichte Angebotsanforderung zu einem festen Bestandteil des Angebots machen. Somit haben Sie den Nachweis, dass das von WIFO berechnete Angebot auch zu den Wünschen/Bedürfnissen des Kunden passt.

Im Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist in §42b hinsichtlich der Beratungsgrundlage folgendes geregelt: „Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit er in einzelnen Fällen vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesen ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist.“

Daraus lässt sich ableiten, dass der Kunde keinen Anspruch auf das beste und günstigste, sondern auf ein passendes Produkt hat.

Selbstverständlich können die Beratungsgrundlagen und Angebote aller Sparten in der Software EU-Protokoll hinterlegt werden.

Begrenzung der Nachhaftung

Der Bundesrat hat am 11.5.2007 überraschend noch die Begrenzung der Nachhaftung für unzulässig erklärt. Daraufhin hat die Hiscox die Deckung für die Versicherungsvermittler aufgekündigt.

Für die von uns angebotenen Konzepte gilt :

Allianz, AXA und Victoria stellen die unbegrenzte Nachhaftung für Bestands- und Neugeschäft prämienneutral zur Verfügung.

Die Policen entsprechen in ihrem Umfang der Berufshaftpflicht als Versicherungsvermittler gem. § 34 Abs.2 Nr. 3 GewO.

Die Voraussetzungen der §§ 8-10 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV) gelten als erfüllt. Ob sofort eine Neuausfertigung der Policen erforderlich wird, ist z.Zt. in der Diskussion im GDV. Es liegt hierzu noch kein Ergebnis vor.

VSH-Nachweis

Falls Sie uns noch keine Versicherungsbestätigung gem. §34d geschickt haben, mussten wir Ihren Zugang für Neugeschäft sperren. Bitte reichen Sie umgehend die Bestätigung unter Angabe Ihrer WIFO-Kennung per E-Mail an info@wifo.com oder per Fax an 07242 930 100 ein.



Ihr

WIFO-Team