Sie sind nicht angemeldet

Recht

EU-Vermittlerrichtlinie: Warnung vor Abmahnungen

Meldung vom: 04.07.2007

Sehr geehrte Verbundpartnerin, Sehr geehrter Verbundpartner,

im Moment sind E-Mails im Umlauf, in denen vermeintliche Interessenten konkrete Angebote anfordern. Ein bekannter Fall ist z.B. die Bitte um Angebote aufgrund eines Umzugs.

Es handelt sich dabei um Massenmails. Das eigentliche Angebot ist hierbei nur ein Vorwand. Es wird ausschließlich darauf abgezielt, die Antwort-Mails sowie die Website des Empfängers auf fehlende Pflichtangaben laut Vermittlerrichtlinie zu überprüfen und ggf. daraus Kapital zu schlagen. Daher raten wir, diese E-Mails nicht zu beantworten.

Falls Sie bereits betroffen sind, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen:

  • Nehmen Sie mögliche Abmahnungen in jedem Fall ernst, selbst wenn diese schlecht recherchiert sind oder unprofessionell wirken.
  • Schalten Sie sofort einen Rechtsbeistand ein: Selbst bei einer berechtigten Abmahnung lässt sich die Abmahngebühr (belaufen sich i.d.R. auf mindestens 800,00€) drastisch mindern.
  • Erhaltene Abmahnungen unbedingt zentralen Stellen (z.B. IHK) melden, da oftmals eine systematische Massen-Abmahnung angestrebt wird. Massenabmahnungen sind verboten.


Ihr

WIFO-Team